Stellenangebot

Zur Verstärkung unseres engagierten Teams suchen wir ab sofort eine*n Lehrer*in. Bewerben Sie sich für unserer Schule.

Das Aufgabengebiet umfasst vorrangig:

• Unterricht in Einheit von Bildung und Erziehung in eigener pädagogischer Verantwortung einschließlich der Vor- und Nachbereitung

• Information und Beratung der Schüler und Eltern über Unterrichtsvorhaben und über Vorhaben im außerunterrichtlichen Bereich

• Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule, einschließlich der Sicherheitserziehung und Unfallverhütung

• Übernahme von schulischen Verwaltungs- und Organisationsaufgaben

• Mitwirkung und Teilnahme an schulischen Veranstaltungen

• Aufgaben als Klassenlehrer

• berufsbegleitende Fortbildung

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen.

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Testung

Liebe Eltern,

die aktuelle wöchentliche Testverpflichtung entfällt ab Juli und wird durch ein freiwilliges Testangebot ( 2x wöchentlich ) ersetzt. Mit dem freiwilligen Testangebot entfällt auch die Nachweisführung zu geimpften und genesenen Personen im schulischen Bereich.

Bitte teilen Sie dem Klassenlehrer Ihres Kindes mit, ob Ihr Kind getestet werden soll.

Vielen Dank!

Elternabend

Liebe Eltern unserer Schulanfänger!

Am Montag, den 21. Juni 2021, findet um 19 Uhr ein Informationselternabend in der Grundschule Wintersdorf statt.

Bitte denken Sie an eine Mund-Nasen-Bedeckung! Außerdem möchten wir Sie darum bitten, dass an diesem Tag nur ein Elternteil an der Veranstaltung teilnimmt.

Vielen Dank für ihr Verständnis!

Das Team der Grundschule Wintersdorf

Wechsel in Phase „GRÜN“ ab 07.06.2021 – Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz

Ab 7. Juni 2021 öffnet die Schule wieder von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Die Hortbetreuung und der Unterricht finden nach regulärem Stundenplan statt. Der Stundenplan wird durch die Klassenlehrer mitgeteilt.

Auf den Fluren und bei der Schülerbeförderung besteht weiterhin die Maskenpflicht. Keine Maskenpflicht im Unterricht.

Testpflicht 2x wöchentlich bleibt im Juni bestehen. Testbefreit sind genesene Schüler.

Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist nur mit ärztlichem Attest für Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Coronainfektion möglich.

Eine Befreiung mit ärztlichem Attest ist möglich, wenn ein im Haushalt des Schülers angehöriges Familienmitglied Risikomerkmale eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Coronainfektion in sich trägt.

Schulöffnung

Ab Donnerstag, den 27. Mai 2021 dürfen wieder alle Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen. Wir starten den Unterricht in Phase GELB II, feste Gruppe, fester Lehrer und Erzieher. Die gestaffelten Unterrichtszeiten entnehmen Sie bitte aus dem Elternbrief. Den Stundenplan haben Sie bereits erhalten. Test – und Maskenpflicht gelten weiterhin.

Aktuelles

25.05.21 und 26.05.21 sind schulfreie Tage. Eine Notbetreuung im Hort wird angeboten.

Schulöffnung voraussichtlich im Wechselunterricht ab 27.05.2021

Informationen folgen über die Klassenlehrer.

Wir wünschen Ihnen erholsame Pfingsttage.

Schulanmeldung für das Schuljahr 2022/2023

Aus gegebenen Anlass bitten wir Sie, die ausgefüllten Formulare zur Schulanmeldung mit den Unterlagen in Kopie in einem Briefumschlag in der Schule abzugeben oder per Post zuzusenden. Der Abgabetermin ist bis zum 10.05.2021.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund.

U. Herfurth

Schulleiterin

Schulschließung

Ab Montag, 26. April 2021 sind die Schulen im Landkreis Altenburger Land geschlossen.

Die Schüler befinden sich im häuslichen Lernen.

Die Schüler der 4. Klassen (Abschlussklassen) werden im Wechselunterricht beschult.

Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, als Testtag der Einrichtung anerkannt.

Aktuelle Informationen können Sie nachlesen unter:

https://bildung.thueringen.de/aktuell/bundes-notbremse-tritt-in-kraft

Bei Schulschließung wird für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderschulen bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Eine Vorabmeldung und eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist erforderlich. Anträge auf Notbetreuung vom Landratsamt Altenburger Land gelten nicht für die Schule.

Die Notbetreuung kann im Moment von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr gewährleistet werden. Bitte teilen Sie uns mit an welchen Tagen und in welcher Zeit die Notbetreuung in Anspruch genommen werden muss. Das Mittagessen kann weiterhin für Schüler in der Notbetreuung und Klasse 4 in Präsenz bestellt werden.

Erstattung der Hortgebühren für die Zeit der Schulschließung:

Beantragung von Kinderkrankengeld