Kein regulärer Unterricht am 3. und 4. Januar 2022 zur Kontaktminimierung und Vorbereitung für die Schulen. Das Bildungsministerium appelliert an alle Familien mit schulpflichtigen Kindern, diese nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Die Schulen bieten in diesen zwei Tagen eine Notbetreuung an.
Ab 5. Januar 2022 wird unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens (schulische Lageeinschätzung) festgelegt, in welcher Form der Unterricht stattfindet.
Präsenzunterricht, eingeschränkter Präsenzbetrieb oder Distanzunterricht.
Bei Distanzunterricht findet eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 statt, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, und für alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen.
Betretungsverbote: Wie bisher gelten Betretungsverbote für symptomatische Personen. Neu ist, dass auch Personen, die die Teilnahme am Testen und/oder das Tragen einer Maske verweigern, die Schulen nicht betreten dürfen. Solche Schülerinnen und Schüler haben auch keinen Anspruch auf Notbetreuung.