Ab Montag, 26. April 2021 sind die Schulen im Landkreis Altenburger Land geschlossen.
Die Schüler befinden sich im häuslichen Lernen.
Die Schüler der 4. Klassen (Abschlussklassen) werden im Wechselunterricht beschult.
Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, als Testtag der Einrichtung anerkannt.
Aktuelle Informationen können Sie nachlesen unter:
https://bildung.thueringen.de/aktuell/bundes-notbremse-tritt-in-kraft
Bei Schulschließung wird für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderschulen bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Eine Vorabmeldung und eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist erforderlich. Anträge auf Notbetreuung vom Landratsamt Altenburger Land gelten nicht für die Schule.
Die Notbetreuung kann im Moment von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr gewährleistet werden. Bitte teilen Sie uns mit an welchen Tagen und in welcher Zeit die Notbetreuung in Anspruch genommen werden muss. Das Mittagessen kann weiterhin für Schüler in der Notbetreuung und Klasse 4 in Präsenz bestellt werden.
Erstattung der Hortgebühren für die Zeit der Schulschließung:
Beantragung von Kinderkrankengeld